Bereits mehrere Mitglieder haben dem ÖAMTC über Strafen bei der Rückreise aus Kroatien über Slowenien nach Österreich berichtet.
Ein aktueller Fall ist beispielgebend: Um bei der Heimreise dem Stau auf den Hauptreiserouten auszuweichen, war ein Autofahrer nach der kroatisch-slowenischen Grenze weiter auf einer Landstraße in Slowenien unterwegs. Dort wurde der Reisende von der Polizei angehalten – und mit dem Vorwurf der illegalen Einreise konfrontiert. Der angelastete vorschriftswidrige Übertritt der Schengen-Außengrenze war dem Autofahrer jedoch nicht bewusst. Dessen Aussagen zufolge war die Landstraße vor dem Grenzübergang nämlich weder abgesperrt noch entsprechend beschildert. Das Strafmaß fällt mit 400 Euro pro mitreisender Person hoch aus.
Im konkreten Fall haben die Reisenden nicht den Grenzübergang „Zavrč“ genutzt, sondern „Goričak 1“. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner dazu:
Immer wieder kommt es vor, dass Reisende, um Staus zu entgehen, keinen internationalen Grenzübergang nutzen – sondern einen anderen, der jedoch nur für Slowenen zugelassen ist. Damit kommen die Reisenden jedoch ‚illegal‘ nach Slowenien und verstoßen gegen das dortige Gesetz zum Schutz der Schengen-Außengrenze. Es droht eine Geldstrafe bis zu 1.200 Euro – und das pro mitreisender Person. Im Nachhinein kann man nicht mehr dagegen vorgehen.
Die dringende Empfehlung der ÖAMTC-Juristin lautet daher:
Auch wenn man verständlicherweise den klassischen Grenzübergängen wegen Staugefahr ausweichen möchte, sollte man unbedingt darauf achten, einen internationalen Grenzübergang von Kroatien nach Slowenien zu nutzen.
Grafik: ÖAMTC
Das soll EU sein?
Gilt wahrscheinlich nur grenzenlos für Transferzahlungen.