Nachdem die slowenische Regierung am 14. Juli gegenüber der ursprünglichen Ankündigung zurückruderte, mit 15. Juli neue Bestimmungen (3-G-Regel) für die Einreise nach Slowenien inklusive Transit nach Kroatien beziehungsweise bei der Heimreise von Kroatien gelten zu lassen, hatte diese beschlossen, dass der Transit und internationaler Warenverkehr bis zum 15. August zu den Ausnahmen zählen, was eine auflagenfreie Einreise ermöglicht.
Aktuell wurde diese Regelung erneut bis zum 29. August verlängert. Somit wird bei der Durchreise durch Slowenien die „3-G-Regel“ weiterhin nicht angewendet. Durchreisende müssen das Land aber spätestens nach 12 Stunden verlassen.
Aktualisierung 22. August 2021, Quelle: policija.si (slowenisch)