Mehrere Mitglieder der steirischen Arbeiterkammer erhielten heuer einen Vollstreckungsbeschluss von einer Anwaltskanzlei in Pula. Darin fordert Liburnija Parking in Opatija einen Betrag von rund 200 Euro bei Zahlung innerhalb von acht Tagen, ansonsten erhöhe sich die Forderung auf rund 264 Euro. Mag. Bettina Schrittwieser, Leiterin im AK-Konsumentenschutz, zweifelt die Seriosität der Forderung an:
Manche Autofahrer sagen, sie waren an diesem Tag gar nicht in der Kvarner Bucht, eine Dame, deren Parkvergehen bereits fünf Jahre zurückliegt, erklärt, sie habe damals einen Strafzettel vor Ort bezahlt.
Stecken Betrüger hinter den Strafzetteln aus Kroatien?
Da hinter den Anwaltsbriefen auch Betrüger stecken könnten, die den Namen der Parkfirma benutzen, empfiehlt die AK-Expertin, kühlen Kopf zu bewahren:
Wer sicher ist, zum angegebenen Zeitpunkt nicht dort gewesen zu sein, und wer glaubt, nicht falsch geparkt zu haben, soll nichts zahlen.
Laut Internetberichten aus Deutschland habe es noch keine Klagen wegen behaupteter Parkverstöße gegeben. Da in keinem der vorliegenden Fälle eine Forderung bei einem österreichischen Gericht eingebracht wurde, sei anzunehmen, dass es beim Versuch bleibt, Kfz-Lenker einfach abzukassieren. Es sei fraglich, ob die Höhe der Forderung überhaupt gerichtlich anerkannt werde. Und schließlich sei das mitgeschickte Pkw-Foto noch kein Beweis, dass ein Fahrzeug widerrechtlich geparkt wurde, folgert Schrittwieser.
Quelle: Arbeitkammer Steiermark, Foto: Symbolbild